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Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Verträge zwischen dem Volierenwerk, Florian Sommerfeld, Meseberger Dorfstraße 10, 16775 Gransee (nachfolgend „Verkäufer") und Verbrauchern oder Unternehmern (nachfolgend „Kunde") über die Lieferung von Waren oder die Erbringung von Werkleistungen.

1.2 Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (§ 13 BGB).

1.3 Unternehmer im Sinne dieser AGB ist eine natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).

1.4 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, deren Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

§ 2 Vertragsschluss

2.1 Die Präsentation der Waren auf der Homepage, in Katalogen oder sonstigen Publikationen stellt kein rechtlich bindendes Vertragsangebot des Verkäufers dar, sondern ist nur eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden, Waren zu bestellen (invitatio ad offerendum).

2.2 Mit der Bestellung der gewünschten Ware gibt der Kunde ein für ihn verbindliches Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages ab.

2.3 Der Verkäufer kann dieses Angebot innerhalb von fünf Tagen nach Eingang durch eine Auftragsbestätigung per E-Mail oder schriftlich annehmen. Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Auftragsbestätigung beim Kunden zustande.

2.4 Bei Bestellungen über das Internet bestätigt der Verkäufer zunächst den Eingang der Bestellung durch eine automatisch generierte E-Mail. Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Annahme des Vertragsangebotes dar. Ein verbindlicher Vertrag kommt erst durch eine separate Auftragsbestätigung zustande.

§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen

3.1 Die angegebenen Preise enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer und sonstige Preisbestandteile. Hinzu kommen etwaige Verpackungs- und Versandkosten, die gesondert ausgewiesen werden.

3.2 Bei Verbrauchern erfolgt die Zahlung ausschließlich per Vorkasse (Banküberweisung). Der vollständige Kaufpreis ist innerhalb von sieben Tagen nach Vertragsschluss (Zugang der Auftragsbestätigung) auf das in der Rechnung angegebene Konto des Verkäufers zu überweisen.

3.3 Bei Unternehmern kann zusätzlich zur Vorkasse auch eine Zahlung auf Rechnung vereinbart werden. Der Rechnungsbetrag ist in diesem Fall innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.

3.4 Bei kundenspezifischen Maßanfertigungen kann eine Anzahlung von 30% des Gesamtpreises innerhalb von sieben Tagen nach Vertragsschluss verlangt werden; der Restbetrag ist bei Abholung oder vor Lieferung fällig.

§ 4 Lieferung und Erfüllung

4.1 Die Lieferung erfolgt nur gegen Vorkasse. Der Versand der Ware erfolgt erst nach vollständigem Zahlungseingang auf dem Konto des Verkäufers.

4.2 Lieferzeiten werden bei Vertragsabschluss individuell vereinbart und beginnen mit dem Zahlungseingang.

4.3 Standardartikel sind in der Regel innerhalb von 14-21 Werktagen nach Zahlungseingang versandfertig. Bei Maßanfertigungen verlängert sich die Lieferzeit entsprechend der individuellen Vereinbarung.

4.4 Der Verkäufer ist zu Teillieferungen berechtigt, sofern diese dem Kunden zumutbar sind.

§ 5 Versand und Gefahrübergang

5.1 Die Lieferung erfolgt standardmäßig per Selbstabholung am Firmensitz in Gransee. Auf Wunsch kann der Versand per Spedition erfolgen; dies ist gesondert zu beauftragen und wird nach Aufwand berechnet.

5.2 Bei Verbrauchern trägt der Verkäufer das Transportrisiko bis zur Übergabe der Ware an den Kunden bzw. an den Spediteur.

5.3 Bei Unternehmern geht die Gefahr mit der Übergabe der Ware an den Spediteur oder bei Selbstabholung mit der Bereitstellung zur Abholung über.

§ 6 Eigentumsvorbehalt

6.1 Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsbeziehung Eigentum des Verkäufers.

6.2 Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist der Verkäufer zur Rücknahme der Ware berechtigt und der Kunde zur Herausgabe verpflichtet.

§ 7 Widerrufsrecht für Verbraucher

7.1 Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen grundsätzlich ein 14-tägiges Widerrufsrecht nach § 355 BGB zu.

7.2 Das Widerrufsrecht erlischt jedoch bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind (§ 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB).

7.3 Bei Maßanfertigungen wie individuell konfigurierten Volieren besteht daher kein Widerrufsrecht.

8.2 Ausdrücklich vereinbart wird folgendes:

Drahtverarbeitung: Bei diagonal geschnittenen Drahtelementen können scharfe Kanten entstehen, die fertigungsbedingt nicht vollständig vermeidbar sind. Der Draht wird von hinten auf die Profile genietet oder geschraubt und kann dabei geringfügig (2-4 mm) über das Aluminiumprofil hinausragen.

Dichtigkeit: Eine vollständige Dichtigkeit gegen Wettereinflüsse wird nicht gewährleistet, es sei denn, dies wurde ausdrücklich vereinbart. Schutzhäuser dienen dem grundsätzlichen Schutz gegen Regen, Wind und Sonne.

Kunststoffelemente: Können bei direkter Sonneneinstrahlung und starker Hitze vorübergehende Verformungen zeigen, die sich beim Abkühlen wieder zurückbilden.

Toleranzen: Baubedingte Spaltmaße im Bereich von 1-3 mm bei Schutzhäusern sowie Längenmaßabweichungen von 1-2 mm bei Aluprofilen und Gehrungsschnitten (±1°) liegen innerhalb der handelsüblichen Toleranzen.

Pulverbeschichtung: An Befestigungspunkten können unvermeidbare Halteabdrücke ("Anfasser") entstehen. Kleinere Kratzer an Aluminiumprofilen, die bereits bei der Herstellung oder beim Transport entstehen können, stellen keinen Mangel dar.

8.3 Aufbaubedingte Einschränkungen:

·         Bei nicht fachgerechtem Aufbau oder Abweichungen von der Montageanleitung erlöschen sämtliche Gewährleistungsansprüche

·         Bereits bearbeitete oder angebotene Elemente können nicht zurückgenommen werden

·         Alle Elemente sind vor dem Zusammenbau auf Vollständigkeit und Übereinstimmung mit der Bestellung zu prüfen

8.4 Sollten trotz sorgfältiger Prüfung Mängel auftreten, ist der Verkäufer zunächst zur Nacherfüllung (Nachbesserung oder Nachlieferung) berechtigt.

8.5 Bei Maßanfertigungen ist eine vollständige Wandlung des Vertrages ausgeschlossen; hier können lediglich einzelne begründete Mängel nachgebessert werden.

§ 9 Haftung

9.1 Der Verkäufer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

9.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

9.3 Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere nicht für die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

9.4 Der Verkäufer haftet nicht für Folgeschäden, die durch nachträgliche bauliche Veränderungen oder unsachgemäße Verwendung durch den Kunden entstehen.

9.5 Der Verkäufer übernimmt keine Haftung für Verluste, Verletzungen oder das Entkommen von Tieren, die durch fehlerhafte oder beschädigte Volieren, Gehege oder deren Bestandteile entstehen. Dies gilt auch für Schäden, die durch konstruktionsbedingte Eigenschaften, unsachgemäße Nutzung, mangelnde Wartung oder höhere Gewalt (z.B. Sturmschäden, Marderangriffe) verursacht werden. Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für die Sicherheit und ordnungsgemäße Unterbringung seiner Tiere sowie für die regelmäßige Überprüfung und Wartung der Voliere/des Geheges.

Stand: Oktober 2025

§ 8 Gewährleistung und besondere Produkteigenschaften

8.1 Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen nach §§ 434 ff. BGB. Bei Verbrauchern beträgt die Gewährleistungsfrist zwei Jahre ab Ablieferung.


§ 10 Montageleistungen und Haftung bei Montagearbeiten

10.1 Wenn wir die Montage Ihrer Voliere übernehmen, führen wir diese fachgerecht nach anerkannten Regeln der Technik durch. Für ein optimales Ergebnis benötigen wir Ihre Unterstützung bei der Vorbereitung.

10.2 Verantwortung des Auftraggebers:

Damit wir die Montage ordnungsgemäß durchführen können, stellt der Kunde sicher:

  • Einen tragfähigen, ebenen und frostsicheren Untergrund (z.B. Betonfundament gemäß unserer Vorgaben)

  • Freien, gefahrlosen Zugang zur Montagestelle für Personal und Material

  • Alle erforderlichen behördlichen Genehmigungen liegen vor

  • Benötigte Anschlüsse (Strom, Wasser) sind verfügbar

  • Vollständige und korrekte Angaben zu örtlichen Besonderheiten (Bodenbeschaffenheit, Gefälle, unterirdische Leitungen etc.)


10.3 Leistungsumfang und Einschränkungen:

Unsere Montageleistung umfasst ausschließlich die Errichtung der Voliere auf geeignetem Untergrund. Folgende Arbeiten sind nicht Bestandteil unserer Leistung und müssen bauseits erfolgen:

  • Befestigungen oder Anschlüsse an Gebäudefassaden, Hauswänden oder anderen Bauwerken

  • Verbindungen mit vorhandenen Bodenbelägen wie Fliesen, Terrassenplatten, Pflastersteinen oder ähnlichen Oberflächen

  • Verankerungen auf Rasenkanten, Randsteinen oder anderen zu schmalen bzw. nicht ausreichend dimensionierten Untergründen (weniger als 10 cm Breite)

  • Herstellung oder Nachbesserung von Fundamenten und Bodenbefestigungen

Sollten solche Arbeiten gewünscht sein, sind diese vorab gesondert zu beauftragen oder bauseits durch geeignete Fachfirmen durchzuführen.

10.4 Ausschluss der Gewährleistung bei Montage:

Für die Montageleistung wird keine Gewährleistung übernommen in folgenden Fällen:

  • Befestigungen auf ungeeigneten Untergründen (Rasenkantensteinen, zu schmalen Fundamenten, Terrassenplatten, Pflastersteinen etc.)

  • Fehlende oder mangelhafte bauseits zu erbringende Anschlüsse an Gebäude oder Fassaden

  • Unzureichende, fehlerhafte oder unvollständige Angaben des Kunden zu den örtlichen Gegebenheiten

  • Nicht sachgerechter oder nicht tragfähiger Untergrund

  • Fehlende oder unzureichende Fundamentarbeiten

  • Nachträgliche Veränderungen, unsachgemäße Nutzung oder unterlassene Wartung

  • Höhere Gewalt und außergewöhnliche Witterungseinflüsse nach Montageabschluss

  • Eingriffe durch den Kunden oder beauftragte Dritte nach unserer Montage

§ 14 Streitbeilegung

14.1 Die EU-Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ erreichbar ist.

14.2 Der Verkäufer ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit.

§ 13 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

13.1 Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Verkäufer und dem Kunden gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

13.2 Ist der Kunde Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis der Sitz des Verkäufers.

13.3 Für Verbraucher gilt der gesetzliche Gerichtsstand.

§ 11 Nutzungsrechte

11.1 Sämtliche vom Verkäufer produzierten Volieren und Gehege-Elemente dürfen nur mit ausdrücklicher schriftlicher Erlaubnis des Verkäufers für kommerzielle Zwecke verwendet oder nachgebaut werden.

11.2 Die kommerzielle Nutzung ohne entsprechende Erlaubnis ist untersagt.

§ 12 Vertragssprache

Als Vertragssprache steht ausschließlich Deutsch zur Verfügung.

10.5 Dokumentation bei problematischen Gegebenheiten:

Sollten wir bei der Montage Mängel am Untergrund oder problematische Gegebenheiten feststellen, informieren wir den Kunden umgehend. Gemeinsam wird dann das weitere Vorgehen besprochen. Wünscht der Kunde trotz unserer fachlichen Bedenken die Fortsetzung der Montage, dokumentieren wir dies schriftlich. In diesem Fall erfolgt die Montage auf ausdrückliches Risiko des Kunden, und unsere Gewährleistung entfällt für die betroffenen Bereiche..

§ 15 Schlussbestimmungen

15.1 Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

15.2 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt die jeweils einschlägige gesetzliche Regelung.

Kontakt:

Volierenwerk

Florian Sommerfeld

Meseberger Dorfstraße 10

16775 Gransee

E-Mail: kontakt@volierenwerk.de